Was ist die
Zuchtzulassung und welche Vorraussetzungen muss meine Hündin oder mein
Rüde haben um die Zuchtzulassung zu bekommen?
Die
Zucht-
und Eintragungsordnung (ZEO) des Österreichischen
Kynologenverbandes (ÖVK) regelt die Zucht von Rassehunden
gemäß der Fèdération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten
Standards und die Eintragung von Rassehunden in das Österreichische
Hundezuchtbuch (ÖHZB).
Die
Zucht- und
Eintragungsordnung (ZEO) des ÖKWZR regelt die Zucht aller
Windhunderassen der FCI-Gruppe X, für das Gebiet der Republik
Österreich. Dazu gibt es noch die
Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der ÖKWZR Zuchtzulassung.
Die
wichtigsten Punkte sind kurz und verständlich zusammen gefasst. Nicht
nur die Zuchthündin oder der Rüde muss Voraussetzungen erfüllen, sondern
auch das Frauchen und das Herrchen.
ZEO des
ÖKV |
§ 4 |
Sicherung des
Zuchtstättennamens (Zuchtname bei Hündinnenbesitzer) |
§ 9 (1) |
ordentlicher Wohnsitz in Wien |
§ 9 (2) |
Eintragung des Windspiels in
das ÖHZB (Österreichisches Hundezuchtbuch) |
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ZEO des ÖKWZR
(Fassung vom 20.9.2009) |
2.7.2. |
Besuch eines Züchterseminars
des ÖKWZR innerhalb von 2 Kalenderjahren |
2.9.1
|
Zuchtstättenbesichtigung
mindestens 2 Monate vor der ersten Deckung durch den Zuchtwart. (nur bei
Hündin) |
2.9.2 |
Erst-/Neuzüchter im ÖKWZR
haben vor der ersten Deckung zumindest eine sechsmonatige Mitgliedschaft
im ÖKWZR vorzuweisen. |
2.9.3.
|
Vorweisen
der Zuchtstättenkarte (Zwingerkarte) und aushändigen einer Kopie. |
2.12.1
|
Grundsätzliche Voraussetzung
für die Zuchtverwendung: Es darf nur mit gesunden Hunden mit
rassetypischem Wesen gezüchtet werden |
2.12.2
|
Mindestalter für die
Zuchtzulassungsüberprüfung ist der vollendete 15. Lebensmonat. |
2.12.3
|
Sowohl Rüde
als auch Hündin müssen vor der Zuchtverwendung in Österreich zweimal auf
einer von der FCI anerkannten internationalen Ausstellung in Österreich
bzw. einer vom ÖKV genehmigten nationalen Ausstellung (ÖKWZR-CACA-Schau)
in der Erwachsenenklasse (ab der Zwischenklasse) zumindest den Formwert
„sehr gut“ (durch zwei von der FCI anerkannten Richter) erlangt haben. |
2.12.4 |
Kein negativer Befund bei den rassespezifischen
Untersuchungen. |
3.9.
|
Einmessung durch 2 FCI
Richter = Größenmessung
Rassespezifische
Untersuchungen bei Italienischen Windspielen
Verpflichtend:
Augenuntersuchung (ist 1 Jahr
gültig)
Untersuchung auf
Patellaluxation ist nur einmal zu erbringen.
Empfohlen:
Herzuntersuchung (eine
Farbdoppler Herzultraschalluntersuchung)
Mindestalter für diese
Untersuchung ist 15 Monate.
Liste der anerkannten
Tierärzte im Anhang. |
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Ausführungsbestimmungen
zur Durchführung der ÖKWZR Zuchtzulassung |
1.
|
Ort und Termine der nächsten
Zuchtzulassung stehen spätestens 4 Wochen vorher auf der Homepage des
ÖKWZRs. Es gibt mindestens 4 Zuchtzulassungsüberprüfungen im Jahr.
2 Wochen vor den Termin der
Zuchtzulassung muss der Rüde oder die Hündin beim Zuchtwart schriftlich
angemeldet werden. (Das
Formular zur Anmeldung findet man im Downloadbereich-Formulare
der ÖKWZR Homepage.) |
3.1.1. |
Zugelassen sind nur Hunde die im ÖHZB eingetragen sind. |
3.1.2. |
Zugelassen sind nur Hunde die mit Microchip
gekennzeichnet sind. |
3.1.3. |
Ab dem 15. Lebensmonat kann ein Hund der Zuchtzulassung
vorgestellt werden. |
3.1.4.
|
2 Formwertnoten in der
Erwachsenenklasse von 2 verschiedenen Richtern auf einer FCI anerkannten
Internationalen Ausstellung (bzw. Nationalen Ausstellung) in Österreich. |
3.1.5.
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Keine zuchtausschließenden
Gründe bei den Zähnen! Der Zahnbefund wird in die Zuchtzulassung
eingetragen. |
3.1.6. |
Das Messprotokoll muss vorliegen. |
3.1.7. |
Das DNA Profil muss vorliegen. |
3.1.8. |
Wesenstest - der vor Ort
stattfindet oder die erfolgreich abgeschlossene BGH
(Begleithundeprüfung) Prüfung, |
8.1.
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Die Nachweise zur
Zuchtzulassungsvoraussetzungen müssen dem Zuchtwart überlassen werden
das sind original Ahnentafel, unterzeichnetes Zuchtzulassungsformular,
Richterberichte, DNA-Profil, etwaige rassespezifische vorgeschriebene
medizinische Befunde und das Messprotokoll. |
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Auf der original Ahnentafel
wird dann vermerkt:
"Zur Zucht zugelassen",
wenn alle Voraussetzungen erfüllt wurden.
Es gibt aber
auch die Möglichkeit von Zweifeln aufgrund der Unterlagen die
Zuchtzulassung zu bewilligen. Dann gehen die Unterlagen zur
Zuchtkommission die dann eine Entscheidung trifft. Das wird in Punkt
8.3. genau beschrieben.
Ja es ist
wirklich nicht einfach sich durch den "Dschungel" zu lesen, aber es
lohnt sich. Durch meine Zusammenfassung möchte ich neuen Züchtern helfen
sich leichter zurecht zu finden.
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